Ja, dies ist im Rahmen des Wohneigentumsvorbezugs, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei einer Auswanderung möglich.
Ist ein Vorbezug (Kapitalbezug vor der Pensionierung) möglich?
Freizügigkeitsstiftung
Ja, dies ist im Rahmen des Wohneigentumsvorbezugs, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei einer Auswanderung möglich.