Die Pensionskassengelder aus der beruflichen Vorsorge können ab 58 Jahren bezogen werden. In bestimmten Fällen können Sie sich die Pensionskasse auch vorzeitig auszahlen lassen. Welche das sind, und worauf es bei der vorzeitigen Auszahlung der Pensionskasse zu achten gilt, schauen wir uns nun genauer an.
Inhalt
Wann kann ich die Pensionskasse beziehen? |
Wann Sie Gelder aus der Pensionskasse vorzeitig beziehen können |
Was sind Konsequenzen des Vorbezugs? |
Rückzahlung des WEF-Vorbezugs |
Wann kann ich die Pensionskasse beziehen?
Grundsätzlich sparen Sie mit der Pensionskasse fürs Alter und das Geld ist gebunden bis zur Pensionierung. Die Ersparnisse können Sie frühestens mit 58 und spätestens bis 70 beziehen, entweder einmalig in Form von Kapital, in mehreren Teilpensionierungsschritten oder als regelmässig ausbezahlte Rente. Haben Sie Pensionskassengelder bei einer Freizügigkeitsstiftung deponiert, können Sie das Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter beziehen.
Zudem gibt es weitere Möglichkeiten für einen vorzeitigen Pensionskassen-Bezug. In folgenden Fällen können Sie sich Gelder aus der Freizügigkeit oder der Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen:
Zustimmung des Ehegatten
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie für den Vorbezug eine Einwilligung Ihres Partners einholen. Im Gesetz ist die schriftliche Zustimmung vorgesehen. Der Schweizer Pensionskassenverband ASIP empfiehlt, die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen.
Wann Sie Gelder aus der Pensionskasse vorzeitig beziehen können
Pensionskassen-Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum (Eigenmittel)
Wohnraum ist knapp, ein Dach über dem Kopf ein Grundbedürfnis. Es erstaunt deshalb nicht, hegen viele den Wunsch nach einem Eigenheim und sehen darin gleichzeitig eine gute Vorsorge für das Alter. Auch die Gesetzgebung anerkennt das weit verbreitete Bedürfnis nach den eigenen vier Wänden. Indem sie durch den WEF-Vorbezug erlaubt, Pensionskassengelder und Freizügigkeitsguthaben vor der Pensionierung zu beziehen (oder zu verpfänden), fördert sie:
- den Erwerb von Wohneigentum
- den Bau eines Hauses
- die Beteiligung an Wohnbaugenossenschaften
- die Rückzahlung von Hypothekardarlehen
Durch den WEF-Vorbezug können die vorausgesetzten Eigenmittel für bis zu zehn Prozent des Belehnungswertes bereitgestellt werden. Voraussetzung: Der Wohnraum muss selbst bewohnt werden (zumindest teilweise, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt). Ein WEF-Vorbezug hat verschiedene Bedingungen und Konsequenzen.
Vorbezug der Pensionskasse bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Neben dem Wohneigentum fördert der Staat auch die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Selbstständig ist, wer – in der Regel als Einzelfirma – auf eigene Rechnung wirtschaftet (GmbH oder AG zählen nicht dazu, da dies juristische Personen sind, bei der Sie selbst angestellt wären).
Der Haupterwerb muss aus dieser selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt werden. Bis spätestens ein Jahr nach der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit wird ein Vorbezug des PK-Guthabens gewährt.
Im Gegensatz zum WEF-Vorbezug sind beim Vorbezug für die Selbstständigkeit keine Teilbezüge möglich. Trotzdem gibt es eine Möglichkeit: Wenn Sie nur einen Teil der Pensionskasse beziehen möchten, können Sie beim Austritt aus der Pensionskasse veranlassen, dass die Austrittsleistung auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen ausbezahlt wird. So können Sie später das eine Kontoguthaben für die Selbstständigkeit beziehen und das zweite Konto stehen lassen.
Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen bei Auswanderung
Wenn Sie auswandern, also die Schweiz definitiv verlassen, können Sie das Pensionskassengeld ebenfalls vorbeziehen. Ist das Zielland in der EU/EFTA, ist die Auszahlung allerdings auf den überobligatorischen Teil beschränkt, der obligatorischen Teil kann in der Regel nicht ausbezahlt werden. Nur, wenn Sie am neuen Wohnsitz keiner Versicherungspflicht für die Risiken Alter, Tod und Invalidität unterliegen, können Sie das Geld aus dem obligatorischen Topf beziehen. Ansonsten müssen Sie es auf einem Freizügigkeitskonto deponieren oder Sie investieren es über eine Freizügigkeitsstiftung in Wertschriften.
Geringfügigkeit oder Bezug einer vollen Invalidenrente
Weiter kann Pensionskassengeld bezogen werden, wenn es zum Zeitpunkt des Austritts tiefer ist als ein voller Jahresbeitrag (Geringfügigkeit) oder wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen.
Was sind Konsequenzen des Vorbezugs?
Beim Vorbezug muss das Kapital versteuert werden. Es kommt die reduzierte Kapitalbezugssteuer zur Anwendung. Wenn Sie ausgewandert sind und zum Zeitpunkt des Bezugs im Ausland wohnen, wird die Steuer an der Quelle erhoben.
Auch kann der Vorbezug die Vorsorgeleistungen im Falle des Todes oder bei Invalidität reduzieren. Falls Sie das Niveau Ihres bisherigen Vorsorgeschutzes trotz Vorbezug erhalten möchten, können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Fragen Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung nach, ob sie eine solche Zusatzdeckung anbietet. Wenn nicht, kann sie Ihnen allenfalls eine vermitteln.
Rückzahlung des WEF-Vorbezugs
WEF-Vorbezüge aus der Pensionskasse können bis zur Pensionierung zurückgezahlt werden. Die entrichtete Kapitalbezugssteuer kann dann zurückgefordert werden. Die Rückerstattung muss jedoch innerhalb von drei Jahren verlangt werden. Eine spätere Rückforderung ist nicht mehr möglich.
Bei Geldern aus der 3. Säule besteht diese Möglichkeit nicht. Da 3a-Gelder nicht zurückbezahlt werden können, stellt sich die Frage, was besser ist, das Guthaben aus der Pensionskasse oder aus der 3. Säule zu beziehen.