Wenn Sie sich diese Frage stellen, wissen Sie vermutlich, dass ein gestaffelter Bezug von Vorsorgegeldern aus steuerlicher Sicht interessant sein kann. Doch wie viele 3a-Konten machen überhaupt Sinn?

Denn 3a-Konten darf man grundsätzlich so viele eröffnen, wie man will. Zwar schränken viele Anbieter die Anzahl auf maximal fünf Konten ein. Wenn man aber mehrere Anbieter wählt, sind einem praktisch keine Grenzen gesetzt.

Deshalb gehen wir in diesem Beitrag der Frage nach, wie viele 3a-Konten sinnvoll sind.

Die Beantwortung dieser Frage kann man aus zwei unterschiedlichen Richtungen angehen:

  • Entweder von der Kapitalbezugssteuer her und der Frage, ab welchem Betrag diese zu steigen beginnt (Kapitel 1).
  • Oder von den Anzahl Jahren, die einem 3a-Sparer maximal zur Staffelung der Säule 3a zur Verfügung stehen (Kapitel 2).

1. Ab welchem Betrag beginnt die Steuer beim Bezug eines 3a-Kontos zu steigen?

Wir haben die Kapitalbezugssteuer aller Kantone analysiert. Wir haben berechnet, wie viel Steuern man bezahlt bei Kapitalbezügen von 10’000 bis 100’000 Franken. Dabei haben sich drei Gruppen herauskristallisiert, die eine ähnliche Progression aufweisen.

Erste Gruppe: Kaum Steuerprogression

Diese Kantone weisen bis 100’000 Franken kaum eine Steuerprogression beim Bezug von Vorsorgegeldern auf. Wenn man nicht plant, in einen anderen Kanton umzuziehen, ist in diesen Kantonen eine Aufteilung auf mehrere Konti aus steuerlicher Sicht nicht so wichtig.

Trotzdem ist auch in diesen Kantonen nicht zu empfehlen, die 3. Säule zusammen mit der 2. Säule zu beziehen, sondern in zwei unterschiedlichen Steuerjahren.

Zweite Gruppe: Von Beginn an relativ starke Progression

In dieser Gruppe von Kantonen nimmt die Kapitalbezugssteuer bereits bei kleineren Beträgen von 10’000 bis 20’000 Franken relativ stark zu. In diesen Kantonen ist es deshalb interessant, so viele 3a-Konti wie möglich aufzubauen, um die Steuer so tief wie möglich zu halten.

Dritte Gruppe: Zunehmend progressiv, aber nicht von Beginn an

In der dritten Gruppe steigt die Steuer nicht von Beginn an, sondern erst ab mittleren Beträgen um die 50’000 Franken. Ab diesen Beträgen macht es für diese Kantone Sinn, mehrere 3a-Konti zu haben.

2. Über wie viele Jahre kann man den Bezug der Säule 3a maximal staffeln?

Im vorhergehenden Kapitel haben wir analysiert, wo mehrere 3a-Konti am meisten Sinn machen. Nun möchten wir noch herausfinden, wie viele Jahre überhaupt zur Staffelung zur Verfügung stehen.

Maximale Anzahl Jahre

Die 3. Säule kann man bis zu fünf Jahr vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters beziehen.

Beispiel: Wenn das ordentliche AHV-Rücktrittsalter im Jahr 2030 ist, kann man die Säule 3a in den folgenden Jahren beziehen:

  • 2025 (vom Geburtsdatum bis Ende Jahr)
  • 2026
  • 2027
  • 2028
  • 2029
  • 2030 (von Anfang Jahr bis zum Geburtsdatum)

Es stehen also maximal sechs Steuerjahre zur Verfügung.

Falls die Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus weitergeführt wird, hat man die Möglichkeit, auch den Bezug der Säule 3a aufzuschieben. Dies maximal um fünf Jahre:

  • 2031
  • 2032
  • 2033
  • 2034
  • 2035

In diesem Fall gibt es also maximal elf Jahren, über welche man die Säule 3a gestaffelt beziehen kann.

Einschränkung für Ehepartner

Solange das Steuersystem in der Schweiz nicht auf Individualbesteuerung umgestellt wird, werden die Vorsorge-Bezüge von Ehepartnern, die im selben Jahr erfolgen, zusammengezählt und gemeinsam besteuert.

Für Ehepartner und Partner von eingetragenen Partnerschaften halbiert sich deshalb die sinnvolle Anzahl 3a-Konti auf fünf beziehungsweise sechs.

Einschränkung wegen dem Bezug der 2. Säule

Werden die Pensionskasse und ein 3a-Konto im selben Jahr bezogen, werden die Beträge steuerlich zusammengezählt. Wer dies vermeiden möchte, verzichtet auf einen Bezug der Säule 3a im Jahr, wenn er Geld aus der zweiten Säule bezieht.

Dies ist relevant für alle, die ihre gesamte Pensionskasse oder einen Teil davon in Kapitalform beziehen wollen. Für den Kapitalbezug der Pensionskasse fällt ein Jahr weg. Für jedes Freizügigkeitskonto ein weiteres Jahr.

Weil praktisch jeder 3a-Sparer eine Pensionskasse hat, reduziert sich die sinnvolle Anzahl 3a-Konti auf maximal 10.

WEF-Vorbezug erfordert keine Aufteilung auf mehrere 3a-Konten

Alle fünf Jahre kann man einen Vorbezug der 3. Säule für Wohneigentum (WEF-Vorbezug) tätigen (pro Vorsorgestiftung). Dazu sind aber nicht mehrere 3a-Konten nötig, denn beim WEF-Vorbezug ist es möglich, nur einen Teilbetrag eines Guthabens auf einem 3a-Konto zu beziehen.

Mit einem WEF-Vorbezug kann man die Grösse eines 3a-Kontos reduzieren. Dies kann interessant sein, wenn man zu lange auf dasselbe Konto einbezahlt hat oder dieses dank der Anlage in Wertschriftenfonds über die Jahre deutlich an Wert gewonnen hat. Dann kann man einen Vorbezug für Wohneigentum machen, und beispielsweise mit 50 Prozent des Kontos die Hypothek amortisieren.

Der Nachteil dieses Vorgehens ist allerdings, dass man ab dem Zeitpunkt des WEF-Vorbezugs die steuerlichen Vorteile der Vorsorge verliert.

Gebühren bei der Auflösung von 3a-Konti beachten

In der Regel kostet die Auflösung eines 3a-Kontos nichts. Sollte ihr Anbieter allerdings Saldierungsgebühren verlangen, lohnt es sich nicht, sehr kleine 3a-Konti zu führen. Bei 10’000 Franken entsprechen 100 Franken 1 % Gebühr, was bereits etwas viel ist.

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