Sie möchten das Vermögen aus der Säule 3a nicht direkt bei der Pensionierung beziehen, sondern noch länger einzahlen. Das ist möglich, jedoch nur, wenn Sie weiterhin berufstätig sind. Wir zeigen Ihnen, worauf es zu achten gilt – insbesondere im Jahr der Pensionierung – und wie Sie berechnen, ob ein weiteres Einzahlen überhaupt sinnvoll ist.

Maximal fünf Jahre länger einzahlen

Unter der Bedingung, dass Sie weiterhin erwerbstätig sind, können Sie die 3. Säule maximal um fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterführen. Während dieser Zeit können Sie weiterhin Einzahlungen tätigen. Sie können sogar einzahlen, wenn Sie schon eine 3a-Beziehung aufgelöst und Geld bezogen haben.

Nachweis für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit

Damit Sie Ihre 3a-Vorsorgebeziehungen weiterführen können, müssen Sie der Vorsorgestiftung einen Nachweis erbringen. Wenn Sie angestellt sind, können Sie dies mit einem Arbeitsvertrag oder einem Lohnausweis tun. Wenn Sie selbstständig sind, ist es am besten, Sie legen eine Bestätigung der für Sie zuständigen Ausgleichskasse vor. Der Nachweis über die Weiterführung der Erwerbstätigkeit muss jährlich aufs Neue erbracht werden.

Maximalbetrag bleibt unverändert

An der Definition des Maximalbetrags, den Sie einzahlen dürfen, ändert sich nichts. Auch wenn Sie über den ordentlichen Pensionierungszeitpunkt hinaus arbeiten, gilt:

  • Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie den kleinen Maximalbetrag einzahlen. Dies ist der Fall, wenn Sie angestellt sind.
  • Wenn Sie keine Pensionskassenbeiträge (mehr) zahlen, können Sie den grossen Betrag (jedoch maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens) einzahlen. Diese Situation liegt vor, wenn Sie mit einer Einzelfirma oder Personengesellschaft selbstständig sind und sich nicht freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen haben.

Maximalbetrag auch im Jahr der Pensionierung unverändert

Auch im Jahr der Pensionierung gilt die übliche Regelung zum Maximalbetrag. Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie sogar dann den Maximalbetrag der kleinen 3. Säule einzahlen, wenn Sie nur noch einen Bruchteil des Jahres arbeiten. Wenn Sie keine PK (mehr) haben, orientiert sich der Maximalbetrag an der grossen 3. Säule. Dies mit der bekannten Einschränkung, dass die Einzahlung 20 Prozent Ihres effektiven Nettoerwerbseinkommens im Jahr der Pensionierung nicht übersteigen darf.

Nettoerwerbseinkommen
(nach Abzug AHV/IV/EO/ALV)
maximale Einzahlung mit PK
(CHF 7’056)
maximale Einzahlung ohne PK
(CHF 35’280 bzw. max. 20 %)
CHF 10’000CHF 7’056CHF 2’000
CHF 50’000CHF 7’056CHF 10’000
CHF 100’000CHF 7’056CHF 20’000
CHF 250’000CHF 7’056CHF 35’280

Ist eine Einzahlung im Jahr der Pensionierung noch sinnvoll?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden: Es kommt darauf an, wo Sie wohnen, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen im Jahr der Pensionierung ist und wie viel Vorsorgevermögen Sie im selben Jahr beziehen werden.

  1. Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie mit der Einzahlung im Jahr der Pensionierung sparen können. Wenn Ihr steuerbares Einkommen tief ist, lohnt sich eine Einzahlung weniger, als wenn das Einkommen hoch ist.
    Wichtig: Als steuerbares Einkommen sind auch allfällige Rentenleistungen aus der 1. und 2. Säule ab dem Pensionierungszeitpunkt zu berücksichtigen.
  2. Berechnen Sie, wie viel (mehr) Steuern Sie für den Bezug bezahlen müssen. Beachten Sie dabei, dass sämtliche Kapitalleistungen aus der Vorsorge im selben Jahr zusammengezählt werden (i.d.R. auch die Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin). Das ist relevant, weil die Kapitalbezugssteuer progressiv ist. Wenn Sie vorausschauend geplant haben, können Sie die 3a-Vorsorgegelder gestaffelt beziehen, sodass nicht alle Kapitalleistungen im Jahr der Pensionierung zusammenfallen.

Nachdem Sie die beiden Berechnungen gemacht haben, können Sie abschätzen, ob sich eine Einzahlung im Jahr Ihrer Pensionierung noch lohnt. In vielen Fällen dürfte es vorteilhaft sein, auch im Jahr der Pensionierung nochmals den vollen Betrag einzubezahlen.

Eine Orientierungshilfe bietet auch unsere interaktive Landkarte, die zeigt, wie stark es sich für Sie lohnt, in die Säule 3a einzuzahlen?