Die entscheidende Frage ist die, ob Sie überhaupt eine Versicherung brauchen (vgl. 2. Kapitel). Wenn Sie diese Frage beatwortet haben, fällt Ihnen der Entscheid bezüglich der Frage ob Bank oder Versicherung deutlich einfacher. Denn wenn Sie keine Versicherung brauchen, gibt es auch keinen Grund, die 3. Säule bei der Versicherung abzuschliessen (vgl. gewichtige Nachteile gemäss Kapitel 1).

Und selbst wenn Sie aufgrund des zweiten Kapitels zum Schluss kommen sollten, dass Sie eine Versicherungsdeckung brauchen, empfehlen wir Ihnen keine Versicherung, die das 3a-Sparen mit einer Risikodeckung kombiniert, keine gemischten Versicherung also. Den Versicherungsschutz können Sie auch ausserhalb der 3. Säule abschliessen mit dem Vorteil, dass Sie dann die Offerten besser miteinander vergleichen können. So laufen Sie weniger Gefahr, überhöhte Prämien zu zahlen.

Für den Sparanteil empfehlen wir Ihnen eine Konto- oder Wertschriftenlösung. Damit bleiben Sie deutlich flexibler als mit einer 3a-Versicherung. Sie können jährlich entscheiden, ob und wie viel Sie einzahlen wollen. Weiter können Sie problemlos weitere Konti/Depots eröffnen (oder zu einem anderen Anbieter transferieren) und so die Voraussetzungen schaffen für einen gestaffelten Bezug.

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1: Gewichtige Nachteile von 3a-Versicherungen

Kapitel 2: Brauchen Sie eine Versicherung für die Risiken Erwerbsausfall, Tod oder Invalidität?

Kapitel 1: Gewichtige Nachteile von 3a-Versicherungen

Versicherungen haben gegenüber einer Konto- oder Wertschriftenlösung bei Bankstiftungen entscheidende Nachteile:

  • Keine Flexibilität bei der Einzahlung: Bei vielen 3a-Versicherungen müssen Sie jedes Jahr einzahlen, ob Sie wollen oder nicht. Selbst wenn Sie in einem Jahr nicht oder nur teilweise arbeiten, weil Sie beispielsweise eine Weiterbildung machen, müssen Sie die Prämienrechnung trotzdem begleichen. Damit sind Sie doppelt gestraft. Denn wenn Sie wenig verdienen, zahlen Sie unter Umständen gar keine Steuern. Sie können also auch keine Steuern sparen. Und obwohl Sie bei der Einzahlung keine Steuern sparen, müssen Sie den einbezahlten Betrag beim Bezug versteuern.
  • Kein gestaffelter Bezug möglich: Die fehlende Flexibilität von Versicherungen bekommen Sie auch beim Bezug zu spüren. Der Bezugszeitpunkt wird bereits beim Abschluss der Versicherung definiert. Er fällt in der Regel in das Jahr der ordentlichen Pensionierung und damit zusammen mit einem möglichen PK-Bezug. Da die Kapitalbezugssteuer progressiv ist und sämtliche Kapitalleistungen in einem Jahr zusammengezählt werden, zahlen Sie so mehr steuern, als wenn Sie sich das Geld in einem anderen Jahr auszahlen lassen würden (Staffelung).
  • Intransparenz bei den Gebühren: Bei Bankprodukten wie Konten oder Wertschriftendepots können Sie die Gebühren nachlesen. Versicherungen weisen dahingegen keine Kosten aus, was aber nicht heisst, dass für Sie keine Gebühren anfallen. Sie werden schlicht nicht separat ausgewiesen, sondern sind in die Prämien eingerechnet. Diese Intransparenz lässt Versicherungen als attraktiv erscheinen. Bekanntermassen erhalten aber Versicherungsvertreter zum Teil üppige Verkaufsprovisionen, die Sie mit Ihren Prämien zuerst finanzieren müssen.
  • Komplex und schwer vergleichbar: Versicherungen, die das Sparen und den Risikoschutz kombinieren, sind komplex, erst recht, wenn der Sparanteil zu allem hin noch in Fonds investiert wird. Wie viel kostet der Risikoschutz? Wie hoch sind die Produktkosten der Fonds? Gibt es eine Ausgabekommission beim Zeichnen der Fonds (teilweise bis zu 5 %)? Wie viel kostet mich ein Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag? Wer behält da schon noch den Durchblick?
  • Nur mit Abstrichen kündbar: Einmal abgeschlossene Lebensversicherungen können nicht ohne weiteres gekündigt werden. In der Regel erleiden Sie einen beträchtlichen Verlust, wenn Sie den Vertrag vorzeitig auflösen lassen. Dieser Umstand kann auch die Vorteile von Vorbezügen zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum zunichtemachen. Auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist dadurch kaum möglich.

Kapitel 2: Brauchen Sie eine Versicherung für die Risiken Erwerbsausfall, Tod oder Invalidität?

Bei der Beurteilung der Frage, ob Sie eine Versicherung brauchen, müssen Sie sich bewusst sein, dass es in der Schweiz grundsätzlich bereits ein sehr gut ausgebautes soziales Netz gibt. Wir gehen fortfolgend – soweit es der Umfang dieses Beitrags erlaubt – darauf ein.

Erwerbsausfall

Wenn Sie arbeitslos werden, erhalten Sie spätestens nach einer Wartefrist von 20 Tagen eine Arbeitslosenentschädigung von 70 bis 80 % ihres bisherigen Gehalts (maximal versicherter Lohn liegt bei CHF 148’200 pro Jahr). Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung beim RAV mindestens zwölf Monate angestellt waren, haben Sie Anspruch auf 200 bis 640 Taggelder (ca. 1 bis 3 Jahre, da nur Arbeitstage aber keine Wochenenden und Feiertage gezählt werden). Die Anzahl ist abhängig von Ihrem Alter, den Anzahl Beitragsjahren und ob Sie unterhaltspflichtige Kinder haben.

Wenn Sie mit 70 bis 80 % Ihres Lohns für eine gewisse Zeit leben können, brauchen Sie keinen zusätzlichen Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbslosigkeit.

Tod

Haben Sie Angehörige, die von Ihrem Einkommen leben? Wenn nein, dann brauchen Sie keinen Versicherungsschutz für den Todesfall. Wenn ja, ist der Versicherungsbedarf im Einzelfall zu klären. Am besten klären Sie ab, wie hoch Witwen- und Waisenrenten der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (PK) wären und vergleichen die Summe mit Ihrem aktuellen Einkommen. Wir gehen fortfolgend von verheirateten Personen mit Kindern aus.

Todesfallrisiko der Person, die einen höheren Anteil an der Kinderbetreuung übernimmt:

  • Die Höhe des Versicherungsschutzes hängt zu einem wesentlichen Teil vom Erwerbseinkommen ab. (Pensionskasse versichert oder nicht? Höhe der Leistungen?). Wenn der Partner stirbt, der hauptsächlich für die Kinderbetreuung zuständig war, sind Witwen- und Waisenrenten niedrig.
  • Der überlebende Ehepartner muss sein Pensum reduzieren, um die Kinderbetreuung selbst zu übernehmen oder eine externe Kinderbetreuung finanzieren. Allenfalls sogar beides.
  • In der Summe führt dies zu Mehraufwendungen und allenfalls zu einem tieferen Erwerbseinkommen. Entscheiden Sie selbst: Reichen die Renten, die Sie erhalten würden, um die Lücke zu decken?

Todesfallrisiko der Person, die einen höheren Anteil am Gesamteinkommen beisteuert:

  • Wenn der Partner stirbt, der den höheren Beitrag zum Gesamteinkommen beisteuerte, sind in der Regel höhere Witwen- und Waisenrenten garantiert.
  • Vom finanziellen Standpunkt betrachtet, ist es gut möglich, dass ein genügend grosser finanzieller Schutz vorhanden ist, der dem zuvor erwirtschafteten Erwerbseinkommen ebenbürtig ist.
  • In diesem Fall stellen sich aber die Fragen, ob der überlebende Partner eine Teilzeitarbeit weiterführen kann und ob zur Entlastung des fortan Alleinerziehenden eine (ausgebaute) externe Kinderbetreuung erforderlich ist? Entscheiden Sie selbst: Könnten Sie die finanziellen Einbussen verkraften?

Für Eigenheimbesitzer:

Bei Eigenheimbesitzern kann es Sinn machen, dass im Todesfall so viel Kapital zur Verfügung steht, dass die zweite Hypothek auf einen Schlag amortisiert werden kann und so keine jährlichen Amortisationen mehr geleistet werden müssen. Dies kann zu einer willkommenen Entlastung des Haushaltsbudgets führen. Bevor Sie jedoch eine Todesfallpolice abschliessen, klären Sie bei Ihrer Pensionskasse ab, ob sie Rückgewähr auf Ihrem Altersguthaben bietet. Denn wenn die Pensionskasse das Altersguthaben zusätzlich zu Witwen- und Waisenrenten auszahlt, brauchen Sie allenfalls gar keine zusätzliche Versicherung. Wenn der Betrag der Pensionskasse nicht reicht oder kein Rückgewähr geboten wird, kann eine einfache Todesfallpolice mit einer abnehmenden Versicherungssumme abgeschlossen werden.

Warum eine abnehmende Versicherungssumme? Die Versicherungssumme sollte sich jährlich um den Betrag der Amortisation reduzieren. Bietet Ihre Pensionskasse einen Rückgewähr, kann der zukünftige Aufbau des Altersguthabens auch noch abgezogen werden. So verhindern Sie, dass Sie mit den Jahren überversichert sind und zu viel Prämien zahlen.

Invalidität

Die finanziellen Auswirkungen einer Invalidität können deutlich gravierender sein als bei einem Todesfall. Die Lebenshaltungskosten der erkrankten oder verunfallten Person bleiben nämlich bestehen oder steigen möglicherweise aufgrund der Invalidität sogar noch an. Überprüfen Sie auch hier Ihren Rentenanspruch in der 1. und 2. Säule und vergleichen Sie diesen mit Ihrem aktuellen Einkommen.

Disclaimer: Jeglicher Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Kapitels wird ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönliche Situation bei der Pensionskasse (2. Säule) und der Ausgleichskasse (1. Säule) in Erfahrung zu bringen und bei Bedarf einen unabhängigen Experten beizuziehen.

Die Versicherung, die sich immer lohnt, ist noch nicht erfunden worden

Es ist erstaunlich, wie sich landläufige Vorstellungen, zum Beispiel diese, dass sich gewisse Versicherungen «immer» lohnen, hartnäckig in der Bevölkerung halten. Denn rein betriebswirtschaftlich ist es gar nicht möglich, dass sich Versicherungen per se lohnen. Wenn dem so wäre, würde es ja keine Versicherungen mehr geben, weil sie ja permanent mehr Schäden bezahlen würden als Prämien einnehmen. Das tun sie aber natürlich nicht. Sie zahlen sogar über die Schadenszahlungen hinaus noch Löhne, Provisionen für Verkaufsabschlüsse und erzielen auch noch Gewinne für Aktionäre.

Bevor Sie also auch dem Irrglauben verfallen, eine Versicherung lohne sich «immer», überlegen Sie sich gut, ob und wozu Sie die Versicherungen brauchen. Denn wie alle Güter und Dienstleistungen im Leben haben auch Versicherungen ihren Preis. Wird eine Versicherung beansprucht, die man nicht braucht, ist es genauso herausgeworfenes Geld, wie wenn man eine Kaffeemaschine kauft, aber keinen Kaffee trinkt. Gut, den Kaffee können Sie zumindest Ihren Gästen servieren. Aber die Versicherung ist dann schlicht und einfach überflüssig.

Unterschied zwischen Risiko tragen wollen und können

Bei der Beurteilung, ob man eine Versicherung braucht, gilt es zu unterscheiden, ob man das Risiko tragen will oder kann.

Viele lassen sich heutzutage versichern, weil sie das Risiko eines Schadens nicht tragen wollen. Sie könnten es zwar problemlos tragen, weil sie genug auf der hohen Kante haben, aber sie wollen es schlicht nicht. Sie wollen, wenn ein Schaden entsteht, nichts bezahlen müssen (aus emotionalen Gründen, weil jeder Schaden auch eine emotionale Komponente hat und mit Schamgefühlen behaftet sein kann). Dafür zahlen sie lieber Jahr für Jahr eine Versicherungsprämie (inkl. Marge für Löhne, Provisionen und Gewinn). Dass eine Versicherung aber auch ihren Preis hat, blenden sie für gewöhnlich aus, denn genau ihre Versicherung lohnt sich ja bestimmt.

Wer unternehmerisch denkt, der denkt anders. Er versichert nur Schäden, die er finanziell selbst nicht tragen kann. Er denkt sich, wenn ich mein Leben nie eine Versandversicherung für Online-Bestellungen abschliesse, kann ich den einen oder anderen Versandschaden problemlos tragen. Natürlich muss er dafür etwas Rücklagen bilden. Aber unter dem Strich wird die Rechnung aufgehen, da er die Löhne, Provisionen und Gewinne der Versicherungen nicht mitfinanzieren muss.

Worauf aber auch der unternehmerisch denkende nicht verzichten würde, ist beispielsweise die Haftpflichtversicherung. Der mögliche Schaden ist schlicht zu hoch, als dass er darauf verzichten könnte. Oder anders gesagt, ein Haftpflichtfall könnte ihn in den Konkurs treiben. Ähnliche Fälle kann es in der finanziellen Vorsorge von Angehörigen geben, vor allem dann, wenn man Kinder hat, die noch nicht auf eigenen Füssen stehen (vgl. Kapitel 2).

Säule 3b ist nicht gleich Säule 3a

Fast allen Angeboten der 3. Säule ist gemein, dass Einzahlungen in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Wir sagen aber bewusst nur «fast», weil gewisse findige Anbieter, neben der Säule 3a auch noch eine Säule 3b anbieten. Das ist natürlich sehr raffiniert, da die Säule 3a einen sehr positiven Ruf geniesst und man so ganz normale Versicherungen (ja, es sind primär Versicherungen, die den Begriff Säule 3b verwenden) unter dem Deckmäntelchen der Vorsorge verkaufen kann. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Die Säule 3b ist weder steuerlich privilegiert noch verfügt sie über einen gesetzlichen Vorsorgecharakter.

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