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Steuern sparen

07.01.2021

Fällt eine Steuer an bei der Auszahlung?

Ja, beim Bezug von Vorsorgegeldern fällt eine Steuer an. Es handelt sich jedoch um eine reduzierte Steuer. Das heisst, der Steuertarif ist tiefer als bei der Einkommenssteuer. Mit einem gestaffelten Bezug kann die Steuer beim Bezug weiter reduziert werden.

07.01.2021

Werden auf den ausländischen Dividenden- und Zinszahlungen Quellensteuern abgezogen?

Ja, grundsätzlich werden auf ausländischen Dividenden- und Zinserträgen Quellensteuern abgezogen. Da jedoch die eingesetzten Indexfonds nur durch Vorsorgeeinrichtungen gezeichnet werden können, können die Fonds einen grossen Teil der Quellensteuern zurückfordern.

07.01.2021

Muss ich die Erträge (Dividenden und Zinsen) als Einkommen versteuern?

Nein, Dividenden und Zinsen, die Sie auf Vorsorgevermögen erwirtschaften, müssen Sie nicht als Einkommen versteuern. Das Vermögen muss ebenfalls nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden. Bis zum Bezug sind Vorsorgegelder steuerbefreit.

07.01.2021

Wo müssen 3a-Guthaben in der Steuererklärung aufgeführt werden?

Im Gegensatz zur Einzahlung muss das 3a-Vermögen in der Steuererklärung nicht deklariert werden. Das Vermögen ist steuerfrei. Auch die Einkünfte aus dem Vorsorgevermögen müssen nicht aufgeführt werden. Auch sie sind steuerfrei.

07.01.2021

Wo muss man die Einzahlung in der Steuererklärung aufführen?

Die Einzahlung muss in der Steuererklärung unter «Abzüge» erfasst werden. Zusätzlich muss der Steuererklärung die Einzahlungsbescheinigung der Vorsorgestiftung beigelegt werden. Die Einzahlungsbescheinigung ist in der App unter Dokumente ab Anfang Jahr abrufbar.

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