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Portfolio eröffnen

06.01.2021

Wie nimmt finpension die Identifikation des Kunden vor?

Die Identität des Vorsorgenehmers wird festgehalten über seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine Telefonnummer. Diese Angaben können vom Kunden nicht selbstständig in der App angepasst werden. Wie jede Vorsorgeeinrichtung der 2. und 3. Säule untersteht auch die finpension 3a Vorsorgestiftung nicht dem Geldwäschereigesetz. Deshalb ist keine Ausweisprüfung durch Einsicht in das originale Ausweisdokument erforderlich.

06.01.2021

Kann ein 3a-Konto auf mehrere 3a-Konti aufgeteilt werden?

Nein, eine Aufteilung von Guthaben auf einem 3a-Konto auf mehrere 3a-Konti ist gesetzlich untersagt. Einzig für Wohneigentum ist ein Teilbezug möglich. In allen anderen Fällen kann jeweils nur das gesamte Guthaben auf einmal bezogen werden. Möchten Sie später Vorsorgegelder gestaffelt beziehen können, müssen Sie deshalb mehrere 3a-Konti aufbauen.

06.01.2021

Kann später jedes Portfolio für sich bezogen werden?

Ja, wie bei 3a-Konti könnten auch die Portfolios bei der finpension 3a Vorsorgestiftung separat bezogen werden. Wir haben uns für die Bezeichnung «Portfolio» entschieden, weil die finpension 3a Vorsorgestiftung eine reine Wertschriftenlösung anbietet.

06.01.2021

Wie viele Portfolios sind maximal erlaubt?

Das Gesetz beschränkt die Anzahl der 3a-Konti nicht. Die 3a-Vorsorgestiftung von finpension erlaubt bis zu fünf Portfolios pro Person.

06.01.2021

Können (Ehe-)Partner, die eine gemeinsame Steuererklärung haben, trotzdem beide eine Säule 3a aufbauen?

Ja, sofern beide Partner über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen, können beide in die Säule 3a einzahlen und so beide eine private Vorsorge aufbauen. Wird allerdings das Einkommen eines Partners im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet, ist für ihn keine Einzahlung möglich.

06.01.2021

Bis zu welchem Alter darf man in die Säule 3a einzahlen?

Einzahlen in die Säule 3a kann man bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters. Darüber hinaus sind Einzahlungen nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass man weiterhin erwerbstätig ist. Spätestens jedoch mit 69 bzw. 70 Jahren muss die Säule 3a aufgelöst und das Guthaben bezogen werden.

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