06.01.2021
Wer über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügt, kann in die gebundene Selbstvorsorge einzahlen und die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen absetzen. Einzahlungen sind von dem Jahr an, wenn man 18 Jahre alt wird, bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters möglich. Wer nachweisen kann, über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig zu sein, kann die Säule 3a …
Ab dem Jahr, wenn man 18 Jahre alt wird, darf man in die Säule 3a einzahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass man über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügt.
Einzahlen in die Säule 3a kann man bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters. Darüber hinaus sind Einzahlungen nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass man weiterhin erwerbstätig ist. Spätestens jedoch mit 69 bzw. 70 Jahren muss die Säule 3a aufgelöst und das Guthaben bezogen werden.
Ja, sofern beide Partner über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen, können beide in die Säule 3a einzahlen und so beide eine private Vorsorge aufbauen. Wird allerdings das Einkommen eines Partners im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet, ist für ihn keine Einzahlung möglich.
Das Gesetz beschränkt die Anzahl der 3a-Konti nicht. Die 3a-Vorsorgestiftung von finpension erlaubt bis zu fünf Portfolios pro Person.
Ja, wie bei 3a-Konti könnten auch die Portfolios bei der finpension 3a Vorsorgestiftung separat bezogen werden. Wir haben uns für die Bezeichnung «Portfolio» entschieden, weil die finpension 3a Vorsorgestiftung eine reine Wertschriftenlösung anbietet.