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Vorsorgeplan

In der zweiten Säule (BVG / berufliche Vorsorge) dient ein Vorsorgeplan dazu, die Beiträge und die versicherten Leistungen zu definieren. Über die Aufnahmekritieren ist geregelt, wann ein Mitarbeiter im Plan versichert ist. Weiter werden im Vorsorgeplan Grenzen definiert für den versicherten Lohn.