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Beitragsprimat

Die Höhe der Rente ist im Beitragsprimat davon abhängig, wie viel Geld eine versicherte Person angespart hat. Das angesparte Altersguthaben wird im Zeitpunkt der Pensionierung in eine jährliche Rente umgewandelt

Im BVG-Obligatorium kommt aktuell ein Umwandlungssatz von 6.8 Prozent zur Anwendung. 100’000 Franken Altersguthaben gibt so 6’800 Franken jährliche Rente. Mindestens ein Viertel des Altersguthabens kann auch in Kapitalform bezogen werden.

Damit unterscheidet sich das Beitragsprimat deutlich vom Leistungsprimat. Im Leistungsprimat wird die Rente anteilmässig am zuletzt versicherten Lohn festgelegt.