07.01.2021
Falls Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur finpension Freizügigkeitsstiftung transferieren. Sobald Sie sich bei uns registriert haben, stellen wir Ihnen online ein vorausgefülltes Formular für den Transfer des Freizügigkeitskapitals zur Verfügung. Sie besitzen bereits ein Freizügigkeitskonto? Dann können Sie dieses jederzeit zur finpension Freizügigkeitsstiftung wechseln. Nach der Registrierung erhalten Sie ein …
20.10.2021
Bereits bei der Anmeldung können Sie eine Anlagestrategie wählen. Die Strategie können Sie anschliessend jederzeit kostenlos ändern, indem Sie eine andere Strategie auswählen oder die Strategie individualisieren.
Immer am zweiten Bankarbeitstag in der Woche kaufen oder verkaufen wir die für die Umsetzung der von Ihnen gewählten Anlagestrategie erforderlichen Fondsanteile . Doch bevor wir handeln, schauen wir, ob innerhalb des Kundenkreises der finpension Freizügigkeitsstiftung andere Kunden gegenteilige Aufträge haben. Gehandelt wird schliesslich …
Durch Kursschwankungen können die effektiven Gewichtungen der Fondsanteile von den vorgegebenen Zielgewichtungen der Anlagestrategie abweichen. Weicht die Gewichtung eines Fonds von der Zielgewichtung um mehr als ein Prozentpunkt ab, wird Ihr gesamtes Portfolio neu ausgerichtet. Es werden Anlagen verkauft und gekauft, um die Zielgewichtungen der einzelnen Indexfonds wiederherzustellen. Dieser Prozess wird Rebalancing genannt. Er wird …
Die pauschale Gebühr berechnet sich auf dem durchschnittlichen Wert des Vorsorgeguthabens per Ende Monat. Sie wird quartalsweise dem Vorsorgeguthaben belastet. Im Falle eines Ein- oder Austritts erfolgt die Belastung der Kosten pro rata temporis auf Monatsbasis. Weitere Informationen zu den Gebühren entnehmen Sie der Gebührenordnung.
Eine Auszahlung kann nicht elektronisch instruiert werden. Sie erfolgt immer auf dem Formularweg. Jeder Auszahlungsgrund erfordert unterschiedliche Dokumente, die der Vorsorgenehmer zusätzlich zum Auszahlungsformular einreichen muss. Was generell verlangt wird, ist eine ID-Kopie und die Unterschrift des eingetragenen Partners. Die finpension Freizügigkeitsstiftung ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Beglaubigung der Unterschriften zu verlangen.