Eine Auszahlung kann nicht elektronisch instruiert werden. Sie erfolgt immer auf dem Formularweg. Jeder Auszahlungsgrund erfordert unterschiedliche Dokumente, die der Vorsorgenehmer zusätzlich zum Auszahlungsformular einreichen muss. Was generell verlangt wird, ist eine ID-Kopie und die Unterschrift des eingetragenen (Ehe-)Partners. Die finpension Freizügigkeitsstiftung ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Beglaubigung der Unterschriften zu verlangen.