Die finpension Freizügigkeitsstiftung nimmt Gelder an, die aus einem Freizügigkeitsfall stammen. Ein Freizügigkeitsfall liegt dann vor, wenn Sie aus einer Pensionskasse ausscheiden, ohne unmittelbar in eine neue Pensionskasse einzutreten (vorübergehend ohne Anstellung). Sobald ein solcher Freizügigkeitsfall vorliegt, können Sie selbst entscheiden, ob und wie Sie die Gelder anlegen möchten.

Beispiele für Freizügigkeitsfälle:

  • Sie sind vorübergehend ohne Anstellung: Weiterbildung, Kinderbetreuung, Auszeit/Sabbatical, Arbeitslosigkeit.
  • Sie wechseln in Ihrer beruflichen Tätigkeit ins Ausland.
  • Sie müssen nicht das gesamte Pensionskassenguthaben in die neue Vorsorgeeinrichtung einbringen.
  • Ihr Lohn ist unter die Eintrittsschwelle der zweiten Säule gesunken. Sie sind nicht mehr pensionskassenversichert.
  • Sie haben sich selbstständig gemacht und haben auf den Bezug des Freizügigkeitskapitals verzichtet.
  • Sie haben sich scheiden lassen und erhalten Ihren Anteil, den Sie auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können.