Nein, eine Aufteilung von Guthaben auf einem 3a-Konto auf mehrere 3a-Konti ist gesetzlich untersagt. Einzig für Wohneigentum ist ein Teilbezug möglich. In allen anderen Fällen kann jeweils nur das gesamte Guthaben auf einmal bezogen werden. Möchten Sie später Vorsorgegelder gestaffelt beziehen können, müssen Sie deshalb mehrere 3a-Konti aufbauen.