Einzahlen in die Säule 3a kann man bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters. Darüber hinaus sind Einzahlungen nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass man weiterhin erwerbstätig ist. Spätestens jedoch mit 69 bzw. 70 Jahren (Frauen/Männer) muss die Säule 3a aufgelöst und das Guthaben bezogen werden.