Der Sitz der Stiftung ist in Luzern. Aus steuerlichen Überlegungen kann es bei einem Wegzug ins Ausland Sinn machen, die Vorsorgegelder vor dem Bezug an eine Freizügigkeitsstiftung mit Sitz im Kanton Schwyz zu übertragen. Der Kanton Schwyz verfügt über die schweizweit tiefste Quellensteuerbelastung.

Bevor Sie sich in der Schweiz abmelden, um von einer tiefen Quellensteuer am Sitz der Stiftung zu profitieren, sollten Sie allerdings die Steuerfolgen des Bezugs an Ihrem neuen Wohnsitz im Ausland durch einen Steuerberater abklären lassen. Es gibt Länder, in welchen solche Bezüge von Vermögen aus dem Schweizer Vorsorgesystem als Einkommen angesehen werden und dementsprechend nochmals sehr hoch besteuert werden. Ist dies der Fall, ist es möglicherweise besser, den Bezug der Vorsorgegelder vor dem Wegzugs ins Ausland vorzunehmen und ganz normal an Ihrem Wohnsitz in der Schweiz zu versteuern.