Ja, sowohl beim Vorbezug als auch beim definitiven Bezug bei der Pensionierung wird eine Steuer fällig. Der Kapitalbezug wird gesondert von übrigen Einkommen und Vermögen nach einem reduzierten Satz versteuert. Die Kantone kennen unterschiedliche Berechnungsweisen der Kapitalbezugssteuer.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz vor dem Bezug des Freizügigkeitsguthabens ins Ausland, fällt eine Quellensteuer am Sitz der Stiftung an. Der Sitz der finpension Freizügigkeitsstiftung liegt im Kanton Schwyz. Der Kanton Schwyz hat die tiefste Quellensteuer der Schweiz.

Die Steuer beim Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum wird zurückerstattet beim Wiedereinkauf in die gebundene Vorsorge.