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1e-Pläne sind im Überobligatorium der zweiten Säule angesiedelt. Ein 1e-Plan versichert Lohnbestandteile von über 132’300 Franken. Der Anschluss an die Vorsorgeeinrichtung erfolgt über das Unternehmen.

Die versicherten Mitarbeiter entscheiden in 1e-Plänen selber über die Anlagestrategie. Der Vorsorgeplan kann bis zu zehn Strategien vorsehen, wovon mindestens eine risikoarm sein muss. Sowohl Gewinne als auch allfällige Verluste werden dem individuellen Vorsorgekonto des Versicherten zugerechnet.

Im Rahmen eines 1e-Plans trägt das angeschlossene Unternehmen kein Sanierungsrisiko mehr. Es kann so seine Bilanz entschlacken und von Eventualverpflichtungen befreien.

Der Name 1e kann zu Fehlinterpretationen verleiten. Denn er hat nichts mit der 1. Säule zu tun, was aufgrund des schweizerischen Drei-Säulen-Systems naheliegend wäre. Der Name 1e rührt nämlich vom Artikel 1e in der zweiten Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2), wo die Möglichkeit zur Wahl einer Anlagestrategie umschrieben ist.